Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen zwischen Olaf Rozyczka, Holunderstraße 7, 49692 Cappeln, nachfolgend „Hypnosecoach“ genannt und dem Klienten (nachfolgend Verbraucher genannt).

2. Vertragsschluss

2.1 Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Anfragen über unser Portal https://hypnosepraxis-cappeln.de, per Email info@hypnosepraxis-cappeln.de und werden Bestandteil bei allen Vergütungsvereinbarungen.

2.2 Die Präsentation der Dienstleistung in unserem Portal stellt kein rechtlich bindendes Vertragsangebot dar. Mit der Anfrage der gewünschten Dienstleistung, gibt der Verbraucher ein für ihn vorläufiges Angebot auf den Abschluss eines Vertragsverhältnisses ab.

2.3 Durch Bestätigung und Terminvereinbarung kommt ein Vertragsverhältnis zustande. Einzelheiten über die vereinbarte Dienstleistung ergeben sich aus der Vergütungsvereinbarung.

2.4 Die Vereinbarung einer Hypnosesitzung für Dritte ist ausgeschlossen.

3. Leistungsumfang, Leistungserbringung

3.1 Geschuldet ist das ernsthafte Bemühen des Hypnosecoachs, dem Verbraucher zu helfen, in einen hypnotischen Zustand zu gelangen. Der Erfolg wird nicht versprochen und kann nicht gewährleistet werden. Der Erfolg wird nicht Teil der Vertragsbeziehung.

3.2 Der Leistungsort ist Sitz des Hypnosecoachs. Es kann Abweichendes vereinbart werden. Gegebenenfalls werden Reisekosten in Rechnung gestellt.

3.3 Die Leistung beläuft sich auf eine Hypnosesitzung, soweit nichts Abweichendes vereinbart wird. Der Tag und die Dauer (Termin der Hypnosesitzung) wird vorab vereinbart. Eine Verlängerung oder Verlegung der Sitzung, aufgrund einer Verspätung des Patienten oder der Nichtwahrnehmung des Termins, ist grundsätzlich nicht möglich.

3.4 Die zur Anwendung kommenden Techniken stellen ausdrücklich keinen Unterfall einer Psychotherapie oder Ähnliches dar. Eine Verletzung des Körpers, Lebens oder der Gesundheit, durch die vom Hypnosecoach angewendeten Techniken, ist bei dem Verbraucher nicht möglich. Ein Haftungsausschluss erwächst ausdrücklich nicht.

4. Vergütung, Fälligkeit

4.1 Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus der Vergütungsvereinbarung.

4.2 Die Bezahlung kann in Bar, per EC-/Kreditkarte oder per Überweisung erfolgen. Bei Barzahlung oder EC-/Kreditkartenzahlung wird die Vergütung vor dem Beginn der Hypnosesitzung fällig. Bei Zahlung per Überweisung ist der Rechnungsbetrag bis spätestens drei Tage vor Hypnosesitzung fällig.

4.3 Sollten mehrere Hypnosesitzungen vereinbart werden, wird der jeweilige Rechnungsbetrag der folgenden Sitzung bis spätestens drei Tage vor Hypnosesitzung fällig.

4.4 Die Nichtwahrnehmung des Termins der Hypnosesitzung stellt einen einseitigen Vertragsbruch dar, der Rechnungsbetrag wird in voller Höhe fällig.

4.5 Der Rechnungsbetrag wird nicht fällig, sofern der Patient bis spätestens drei Arbeitstage vor Termin der Hypnosesitzung diese absagt oder verlegt.

4.6 Im Falle eines Ausfalls der Sitzung durch einen vom Hypnosecoach nachweislich zu vertretenden Grund, werden keine Kosten in Rechnung gestellt.

4.7 Die Mindestvergütung einer Sitzung beträgt 125 EUR.

4.8 Wird ein Paket für mehrere Hypnosesitzungen gebucht, so ist der Paketpreis vor der ersten Hypnosesitzung in vollem Umfang zu bezahlen. Eine Teilkündigung bzw. teilweise Stornierung eines gebuchten Pakets ist möglich, es erfolgt jedoch keinerlei Erstattung. Bei einem gebuchten Paket sind die Termine innerhalb von 9 Monaten nach der ersten Hypnosesitzung abzurufen/zu vereinbaren. Ein gebuchtes Paket ist nicht auf Dritte (andere) übertragbar.

5. Haftung

5.1 Die Haftung des Hypnosecoachs ist im Falle leicht fahrlässiger Verletzung seiner vertraglichen Pflichten auf den gezahlten Rechnungsbetrag begrenzt.

5.2 Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer zumindest fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die auf einer zumindest grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, bleibt bestehen.

6. Mitwirkung des Patienten

6.1 Der Verbraucher ist ausdrücklich verpflichtet, dem Hypnosecoach vor der Terminvereinbarung mitzuteilen, ob körperliche oder geistige Erkrankungen vorliegen oder in der Vergangenheit geistige Erkrankungen vorgelegen haben.

6.2 Die Wahrscheinlichkeit eines Hypnoseerfolges wird erhöht, soweit der Patient den Anweisungen des Hypnosecoachs folgeleistet.

7. Sitzungsabbruch, Ablehnung

7.1 Der Hypnosecoach ist berechtigt, eine laufende Sitzung abzubrechen, sofern er Kenntnis erlangt, dass der Patient eine nach Ziffer 6.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehende Pflicht verletzt hat.

7.2 Ferner ist der Hypnosecoach berechtigt, nach subjektiven Erwägungen eine Anfrage abzulehnen oder eine Sitzung abzubrechen, sofern für eine der Vertragsparteien ein berechtigtes Interesse an dem Abbruch besteht. Ein berechtigtes Interesse kann das Nichtbestehen eines notwendigen Vertrauensverhältnisses darstellen.

7.3 Wird die Hypnosesitzung nach Beginn der Sitzung durch den Patienten oder den Hypnosetherapeuten abgebrochen, so wird die Mindestvergütung nach § 4.7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen fällig.

8. Datenschutz

8.1 Der Verbraucher wünscht eine oder mehrere Sitzungen mit einer im Vorfeld bestimmten Personenanzahl durch den Hypnosecoach. Zu deren Umsetzung, insbesondere Vorbereitung und Kontaktaufnahme, soll der Hypnosecoach, bzw. seine Angestellten, alle in Betracht kommenden Daten des/der Klienten/Verbraucher erhalten und speichern dürfen. Hypnosecoach im Sinne dieser Bestimmung ist Olaf Rozyczka, Holunderstraße 7 in 49692 Cappeln.

8.2 Der Verbraucher willigt mit der Anfrage ausdrücklich ein, dass alle personenbezogenen Daten, wie auch gegebenenfalls Gesundheitsdaten, im Rahmen der gesetzlichen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) von dem Hypnosecoach gespeichert und zum Zwecke der Verwaltung und Durchführung vom Hypnosetherapeut persönlich und seinen Angestellten verarbeitet werden dürfen.

8.3 Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen der Vergütungsvereinbarung.

8.4 Die Verbraucherdaten werden nach der letzten Hypnose-Sitzung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gelöscht.

8.5 Eine Weitergabe der Verbraucherdaten an Dritte findet nicht statt.

8.6 Die Verbraucherdaten werden auf einem externen, verschlüsselten Speichergerät abgelegt und sind für unberechtigte Dritte nicht einsehbar. Eine Speicherung auf Onlineservern oder auf Plattformen von Drittanbietern findet nicht statt.

8.7 Der Verbraucher hat jederzeit das Recht, sich über den Ort und den Umfang der gespeicherten Daten zu informieren. Weiterhin wird der Verbraucher auf seine Rechte auf Löschung, Sperrung und Änderung seiner Daten hingewiesen.

8.8 Der Verbraucher kann vor der Hypnosesitzung der Audio- oder Videoaufzeichnung widersprechen. Auf dieses Recht wird er ausdrücklich hingewiesen.

9. Dokumentation

9.1 Der Hypnosecoach dokumentiert die einzelnen Sitzungen in einer Handakte und/oder auf Audio- oder Videoaufzeichnungen. Zweck dieser ist es, sicherzustellen, dass keine Rechte oder Rechtsgüter des Patienten und Hypnosecoachs verletzt, beeinträchtigt oder in sonstiger Weise angegriffen werden. Weiterhin werden diese Dokumentationen bei Bedarf als Beweismittel der ordnungsgemäßen Vertragserfüllung vorgelegt.

9.2 Die Dokumentation ist für den Verbraucher jederzeit einsehbar und kann auf Wunsch des Verbrauchers abgebrochen oder es kann auf diese im Vorfeld verzichtet werden.

9.3 Eine Veröffentlichung der Audio- oder Videoaufzeichnungen findet ausdrücklich nicht statt. Abweichendes kann zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Es kommt ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung.

10.2 Sollten Bestimmungen dieses Vertrages oder eine künftige in ihn aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden. Das Gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine Regelung gelten, die der wirksamen oder undurchführbaren Bestimmung bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise im Rahmen des rechtlich Zulässigen am besten entspricht oder im Fall der Lücke, die berücksichtigt, was die Vertragsparteien nach Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in dem Vertrage vorgeschriebenen Maße der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; es soll dann ein dem gewollten möglichst nahekommendes rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart gelten.

10.3 Als Gerichtsstand, soweit zulässig, wird Cloppenburg vereinbart.

Stand: Oktober 2024